Verbot Abraumverbrennung in der Zeit April bis September

Verbot der Verbrennung pflanzlicher Abfälle 

Nach Rücksprache mit den Gemeindebrandinspektoren und aufgrund der Empfehlung des Landes Hessen gilt im Zeitraum vom 01. April bis 30. September ein Verbot der Verbrennung von pflanzlichen Abfällen!

Im Zeitraum vom 01. April bis zum 30. September ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle zum Schutz der Umwelt, zur Vermeidung von Rauchbelästigungen sowie aufgrund erhöhter Brandgefahr im Gebiet der Gemeinde Haina (Kloster) grundsätzlich nicht mehr zulässig!

Grund hierfür ist die in diesen Monaten erhöhte Wald- und Flächenbrandgefahr, insbesondere aufgrund trockener Vegetation und der üblichen Witterungsbedingungen im Frühjahr und Sommer.

Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche Verbrennungsvorgänge – einschließlich von Strauchschnitt, Grünschnitt oder sonstigen pflanzlichen Reststoffen – zu unterlassen sind.

Zuwiderhandlungen werden ordnungsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.

In diesem Zeitraum sind pflanzliche Abfälle ordnungsgemäß über Kompostierung, Biotonne oder zugelassene Entsorgungsstellen zu beseitigen.

Wir bitten um Beachtung und Einhaltung dieser Regelung!

Ausnahmen hiervon sind Brauchtumsfeuer, die jedoch genehmigungspflichtig sind! Der entsprechende Antrag ist weiterhin bei der zuständigen Ordnungsbehörde zu stellen.

[shariff]